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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §211 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 338;Rechtssatz
Ein Gerichtserlag (hier: von Sparbüchern) zugunsten des Abgabengläubigers hat hinsichtlich der offenen Abgabenschuldigkeiten jedenfalls dann keine schuldbefreiende Wirkung, wenn die Beifügung von Bedingungen (hier: das Verfügungsrecht des Abgabengläubigers wurde von noch ausstehenden Entscheidungen des VfGH bzw VwGH über anhängige Beschwerdesachen abhängig gemacht) nicht rechtmäßig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989170090.X01Im RIS seit
22.09.1989