RS Vwgh 1989/9/22 89/17/0090

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Veröffentlicht am 22.09.1989
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §211 impl;
BAO §217 impl;
LAO Stmk 1963 §160;
LAO Stmk 1963 §165;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 338;

Rechtssatz

Ein Gerichtserlag (hier: von Sparbüchern) zugunsten des Abgabengläubigers hat hinsichtlich der offenen Abgabenschuldigkeiten jedenfalls dann keine schuldbefreiende Wirkung, wenn die Beifügung von Bedingungen (hier: das Verfügungsrecht des Abgabengläubigers wurde von noch ausstehenden Entscheidungen des VfGH bzw VwGH über anhängige Beschwerdesachen abhängig gemacht) nicht rechtmäßig ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170090.X01

Im RIS seit

22.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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