RS Vwgh 1989/9/23 89/18/0086

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Veröffentlicht am 23.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §46;
AVG §52 Abs1;

Rechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass die Frage der Fähigkeit oder Unfähigkeit des Lenkers zur Angabe seiner Personalien zur Zeit der Einlieferung ins Krankenhaus dem Amtsachverständigen nicht weitere oder andere Befundgrundlagen geben.

Schlagworte

Amtssachverständiger Person Bejahung Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180086.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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