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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Rechtssatz
Es kann nicht gesagt werden, dass die Frage der Fähigkeit oder Unfähigkeit des Lenkers zur Angabe seiner Personalien zur Zeit der Einlieferung ins Krankenhaus dem Amtsachverständigen nicht weitere oder andere Befundgrundlagen geben.
Schlagworte
Amtssachverständiger Person Bejahung Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180086.X01Im RIS seit
12.06.2001