RS Vwgh 1989/9/25 88/12/0132

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AHStG §40 Abs4 idF 1966/177;
AHStG §40 Abs4 idF 1981/332;
AVG §68 Abs1;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die mit Bundesgesetz BGBl 1981/332 erfolgte Änderung der Rechtslage darf gemäß § 40 Abs 4 AHSchStG ein Nostrifizierungsansuchen nicht unter Bezugnahme auf einen hinsichtlich des gleichen Studiums auf Grund der seinerzeitigen Rechtslage (§ 40 Abs 4 AHSchStG idF BGBl 1966/177) ergangenen Bescheid wegen entschiedener Sache zurückgewiesen werden.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Einwendung der entschiedenen Sache Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120132.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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