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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AHStG §40 Abs4 idF 1966/177;Rechtssatz
Im Hinblick auf die mit Bundesgesetz BGBl 1981/332 erfolgte Änderung der Rechtslage darf gemäß § 40 Abs 4 AHSchStG ein Nostrifizierungsansuchen nicht unter Bezugnahme auf einen hinsichtlich des gleichen Studiums auf Grund der seinerzeitigen Rechtslage (§ 40 Abs 4 AHSchStG idF BGBl 1966/177) ergangenen Bescheid wegen entschiedener Sache zurückgewiesen werden.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Einwendung der entschiedenen Sache Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120132.X01Im RIS seit
11.07.2001