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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §184a idF 1983/659, 1984/550;Rechtssatz
Bewirbt sich ein Beamter einer Besoldungsgruppe (hier der Beamten der PTV) um einen Arbeitsplatz einer Dienststelle, deren Beamte einer anderen Besoldungsgruppe (hier der Beamten der Allg Vw) zugehören, so bedarf es keiner gesonderten Bewerbung um die Überstellung oder auch nur einer Zustimmung zu ihr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120168.X06Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010