RS Vwgh 1989/9/25 89/12/0160

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §68;
BDG 1979 §69;
BDG 1979 §70;
BDG 1979 §74;
BDG 1979 §75;

Rechtssatz

Die gesetzlichen Regelungen über den "Verbrauch des Erholungsurlaubes" und den "Verfall des Erholungsurlaubes" stellen im Gegensatz zur Regelung beim Urlaubsvorgriff, beim Sonderurlaub oder beim Karenzurlaub nicht auf ein ausdrückliches Ansuchen des Beamten ab; maßgebend ist vielmehr der tatsächliche Verbrauch.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120160.X02

Im RIS seit

27.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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