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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/01/0060 E 25. März 1987 RS 2Stammrechtssatz
Die für die Zulässigkeit einer Berufung ins Treffen geführte positive Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Bescheides kann bei entgegenstehender Gesetzeslage eine Berufungsmöglichkeit nicht eröffnen, doch könnte dieser Umstand bei Zutreffen der dort näher genannten Voraussetzungen gemäß § 46 Abs 2 VwGG einen Wiedereinsetzungsgrund für die Erhebung einer VwGH-Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Bescheid bilden.
Schlagworte
Instanzenzug Zuständigkeit AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989120163.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010