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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach der mangels einer Einschränkung auch auf das Genehmigungsverfahren nach § 35 Abs 2 und § 36 Abs 7 UOG anzuwendenden Bestimmung des § 5 Abs 7 UOG hat die Habilitationskommission im Genehmigungsverfahren Parteistellung und das Recht, gegen den das Verfahren abschließenden Bescheid vor dem VwGH Beschwerde zu führen. Diese Rechte kommen auch dem von diesem Verfahren betroffenen Habilitationswerber zu. Nicht nur die Versagung, sondern auch die Erteilung der Genehmigung durch den BMWF iSd § 35 Abs 2 und § 36 Abs 7 UOG sind gegenüber dem Habilitationswerber und der Habilitationskommission in Bescheidform zu erlassen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120125.X01Im RIS seit
11.07.2001