RS Vwgh 1989/9/25 87/12/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1989
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
64/03 Landeslehrer

Norm

B-VG Art130 Abs2;
LDG 1984 §58 Abs3;

Rechtssatz

§ 58 Abs 3 LDG stellt eine im freien Ermessen liegende Personalmaßnahme dar, bei der die Ermessensübung an zwei - in rechtlicher Gebundenheit zu beurteilende - Voraussetzungen geknüpft ist, nämlich dass erstens andere als private Interessen des Landeslehrers für die Gewährung des Karenzurlaubes maßgebend sind (waren) und zweitens berücksichtigungswürdige Gründe dafür vorliegen, dass die mit der Gewährung des Karenzurlaubes nach § 58 Abs 2 LDG verbundenen Folgen nicht oder nicht in vollem Umfang eintreten (Hinweis auf E 27.2.1984, 83/12/0052).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120056.X01

Im RIS seit

27.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten