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DienstrechtNorm
BDG 1979 §40 Abs2Rechtssatz
Eine qualifizierte Verwendungsänderung eines Personalvertreters gemäß § 40 Abs 2 BDG ist nicht schon deshalb im Hinblick auf § 27 PVG unzulässig, weil es sich um eine einer Versetzung gleich zu haltende Maßnahme handelt. § 27 PVG spricht ausdrücklich von einer Versetzung zu einer anderen Dienststelle. Der solcherart zum Ausdruck gebrachte Schutzzweck des § 27 PVG wird aber durch eine qualifizierte Verwendungsänderung nicht berührt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989120127.X01Im RIS seit
02.12.2021Zuletzt aktualisiert am
02.12.2021