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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
LMG 1975 §9 Abs3;Rechtssatz
Mit der Rechtskraft des Bescheides, mit dem ein Antrag auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben stattgebend erledigt wird, werden zu diesem Antrag ausdrücklich "enventualiter " gestellte Anträge gegenstandslos. Entscheidet die belangte Behörde über diese Eventualanträge, so überschreitet sie die Grenzen ihrer (funktionellen) Zuständigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100030.X01Im RIS seit
13.12.2006