RS Vwgh 1989/9/25 88/10/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1989
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Mit der Rechtskraft des Bescheides, mit dem ein Antrag auf Zulassung gesundheitsbezogener Angaben stattgebend erledigt wird, werden zu diesem Antrag ausdrücklich "enventualiter " gestellte Anträge gegenstandslos. Entscheidet die belangte Behörde über diese Eventualanträge, so überschreitet sie die Grenzen ihrer (funktionellen) Zuständigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100030.X01

Im RIS seit

13.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten