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10/02 Novellen zum B-VGNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Gibt die Beh dem Ansuchen eines in einem öff-rechtlichen Dienstverhältnis zum betreffenden Bundesland stehenden Lehrers auf die vollständige Anrechnung des ihm nach § 58 LDG gewährten Karenzurlaubes für die Bemessung des Ruhegenusses mit der in dem bloßen Hinweis darauf, dass das BMUKS die nach Art IV Abs 3 lit b BVG über das Schulwesen BGBl 1962/215 erforderliche Zustimmung zur beantragten Vollanrechnung verweigert habe, bestehenden Begründung keine Folge, so genügt die Beh nach stRsp der ihr nach § 1 Abs 1 DVG iVm § 58 Abs 2 AVG obliegenden Begründungspflicht, deren Ausmaß durch das Rechtsschutzinteresse der Partei bestimmt wird, nicht.
Schlagworte
Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120056.X03Im RIS seit
27.06.2006