RS Vwgh 1989/9/25 87/12/0056

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Veröffentlicht am 25.09.1989
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Index

10/02 Novellen zum B-VG
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren
64/03 Landeslehrer

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
B-VGNov betreffend Schulwesen 1962 Art4 Abs3 litb;
DVG 1984 §1 Abs1;
LDG 1984 §58 Abs3;

Rechtssatz

Gibt die Beh dem Ansuchen eines in einem öff-rechtlichen Dienstverhältnis zum betreffenden Bundesland stehenden Lehrers auf die vollständige Anrechnung des ihm nach § 58 LDG gewährten Karenzurlaubes für die Bemessung des Ruhegenusses mit der in dem bloßen Hinweis darauf, dass das BMUKS die nach Art IV Abs 3 lit b BVG über das Schulwesen BGBl 1962/215 erforderliche Zustimmung zur beantragten Vollanrechnung verweigert habe, bestehenden Begründung keine Folge, so genügt die Beh nach stRsp der ihr nach § 1 Abs 1 DVG iVm § 58 Abs 2 AVG obliegenden Begründungspflicht, deren Ausmaß durch das Rechtsschutzinteresse der Partei bestimmt wird, nicht.

Schlagworte

Begründung von Ermessensentscheidungen Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987120056.X03

Im RIS seit

27.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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