Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
DVG 1958 §10;Rechtssatz
Die Ermittlung des dem überstellten Beamten gebührenden Gehaltes zählt nicht zu den Wesensbestandteilen der Überstellung und bedarf daher nach den allg Verfahrungsgrundsätzen einer Begründung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987120168.X04Im RIS seit
04.07.2006Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010