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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/06/0142 E 19. September 1985 RS 5Stammrechtssatz
Der im Übergehen einer Verfahrenspartei gelegene Mangel kann noch im Berufungsverfahren dadurch saniert werden, dass dieser Partei der erstinstanzliche Bescheid zugestellt und ihr Gelegenheit gegeben wird, dagegen ein Rechtsmittel zu ergreifen. Sie kann dann im Rechtsmittelweg alle Einwendungen erheben, die im Falle ordnungsgemäßer Ladung zur Verhandlung bei sonstiger Präklusion dort hätten vorgebracht werden müssen (Hinweis E 12.11.1981, 1362/78).
Schlagworte
Übergangene ParteiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986050047.X01Im RIS seit
15.09.2005Zuletzt aktualisiert am
03.06.2010