RS Vwgh 1989/9/26 86/05/0047

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Veröffentlicht am 26.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §66 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/06/0142 E 19. September 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Der im Übergehen einer Verfahrenspartei gelegene Mangel kann noch im Berufungsverfahren dadurch saniert werden, dass dieser Partei der erstinstanzliche Bescheid zugestellt und ihr Gelegenheit gegeben wird, dagegen ein Rechtsmittel zu ergreifen. Sie kann dann im Rechtsmittelweg alle Einwendungen erheben, die im Falle ordnungsgemäßer Ladung zur Verhandlung bei sonstiger Präklusion dort hätten vorgebracht werden müssen (Hinweis E 12.11.1981, 1362/78).

Schlagworte

Übergangene Partei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986050047.X01

Im RIS seit

15.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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