RS Vwgh 1989/9/26 89/05/0125

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Veröffentlicht am 26.09.1989
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Index

L78006 Elektrizität Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
ElektrizitätswirtschaftsG Stmk 1981 §34 Abs1;

Rechtssatz

Im Streit zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen über den bestehenden Versorgungsumfang kommt nur jenen und nicht auch Abnehmern Parteistellung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050125.X01

Im RIS seit

28.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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