RS Vwgh 1989/9/26 89/05/0103

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Veröffentlicht am 26.09.1989
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Index

L37123 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
GebrauchsabgabeG NÖ 1973 §15 Abs1 litc idF 3700-1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die "Aufforderung" einer Behörde, ein gewisses Verhalten zu setzen (hier entsprechend § 6 und § 15 Abs 1 lit c NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973 LGBl 3700.1) schließt selbstverständlich auch die Verpflichtung mit ein, dieser Aufforderung nachzukommen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050103.X01

Im RIS seit

19.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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