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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §14;Rechtssatz
Die Tatbestände, nach denen sich die Rahmenfristen nach § 14 Abs 1 bis 3 verlängern, sind im § 15 AlVG erschöpfend aufgezählt (Hinweis auf E 12.2.1988, 87/08/0036). Zeiträume, in denen sich der Arbeitslose auf Grund eines Aufenthaltsverbotes beschäftigungslos im Ausland aufgehalten hat, sind im § 15 AlVG nicht angeführt. Eine "sinngemäße Anwendung" des § 15 Abs 1 Z 1 lit m AlVG auf diese Zeiten kommt nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080163.X01Im RIS seit
30.11.2006