RS Vwgh 1989/9/26 88/08/0163

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Veröffentlicht am 26.09.1989
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §14;
AlVG 1977 §15;

Rechtssatz

Die Tatbestände, nach denen sich die Rahmenfristen nach § 14 Abs 1 bis 3 verlängern, sind im § 15 AlVG erschöpfend aufgezählt (Hinweis auf E 12.2.1988, 87/08/0036). Zeiträume, in denen sich der Arbeitslose auf Grund eines Aufenthaltsverbotes beschäftigungslos im Ausland aufgehalten hat, sind im § 15 AlVG nicht angeführt. Eine "sinngemäße Anwendung" des § 15 Abs 1 Z 1 lit m AlVG auf diese Zeiten kommt nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080163.X01

Im RIS seit

30.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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