RS Vwgh 1989/9/26 89/07/0056

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Veröffentlicht am 26.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/01 Land- und forstwirtschaftliches Organisationsrecht

Norm

AgrBehG 1950 §7 Abs2;
AVG §63 Abs1;
AVG §69 Abs1;

Rechtssatz

Wird zur Begründung einer Berufung gegen die Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Zusammenlegungsverfahrens auf Mängel der Bewertung von Grundstücken hingewiesen, ist die Berufungsbehörde (hier: der Oberste Agrarsenat) nicht berechtigt, dieses Vorbringen als Antrag auf Wiederaufnahme des Bewertungsverfahrens zu werten (hier: und mangels Zuständigkeit des Obersten Agrarsenates in Bewertungsfragen als unzulässig zurückzuweisen).

Schlagworte

Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als Berufungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989070056.X01

Im RIS seit

29.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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