Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs2;Rechtssatz
Wird zur Begründung einer Berufung gegen die Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme eines Zusammenlegungsverfahrens auf Mängel der Bewertung von Grundstücken hingewiesen, ist die Berufungsbehörde (hier: der Oberste Agrarsenat) nicht berechtigt, dieses Vorbringen als Antrag auf Wiederaufnahme des Bewertungsverfahrens zu werten (hier: und mangels Zuständigkeit des Obersten Agrarsenates in Bewertungsfragen als unzulässig zurückzuweisen).
Schlagworte
Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989070056.X01Im RIS seit
29.05.2007