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L80002 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan KärntenNorm
B-VG Art7;Rechtssatz
Der VwGH hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 3 Abs 4 des Krnt GdPlanungsG 1982, wonach bei einer Widmung als Grünland-Erholung, die Errichtung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen unzulässig ist, da doch die Freihaltung solcher Grundflächen vordringliches Interesse einer sinnvollen Raumordnung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989050102.X02Im RIS seit
03.04.2007Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013