RS Vwgh 1989/9/27 86/02/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Der Behörde ist es nicht verwehrt, bei der vorzunehmenden Beweiswürdigung auch das Naheverhältnis der Entlastungszeugen zum Beschuldigten und den Umstand zu berücksichtigen, dass ein Beifahrer in der Regel dem Verkehrsgeschehen ein geringeres Augenmerk zuwendet, als ein zur Überwachung des Verkehrs eingesetztes Straßenaufsichtsorgan (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0156).

Schlagworte

Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986020089.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten