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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der Behörde ist es nicht verwehrt, bei der vorzunehmenden Beweiswürdigung auch das Naheverhältnis der Entlastungszeugen zum Beschuldigten und den Umstand zu berücksichtigen, dass ein Beifahrer in der Regel dem Verkehrsgeschehen ein geringeres Augenmerk zuwendet, als ein zur Überwachung des Verkehrs eingesetztes Straßenaufsichtsorgan (Hinweis E 21.9.1988, 88/03/0156).
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986020089.X02Im RIS seit
11.07.2001