RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1989
beobachten
merken

Index

22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §47;
ZPO §292;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3635/80 B 22. März 1982 VwSlg 10687 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist, doch ist der Gegenbeweis gem § 292 Abs 2 ZPO offen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020112.X01

Im RIS seit

28.12.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten