RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0028

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Veröffentlicht am 27.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §66 Abs4;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Pflichtet die Berufungsbehörde den die Alkoholisierung des Beschuldigten gemäß § 5 Abs 1 StVO bejahenden Ausführungen des erstinstanzlichen Straferkenntnisses bei, ist davon auszugehen, dass sich die Berufungsbehörde auch die den rechtlichen Überlegungen zu Grunde liegenden maßgeblichen Sachverhaltsannahmen der Erstinstanz zu Eigen gemacht hat.

Schlagworte

Verfahrensrecht Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989020028.X01

Im RIS seit

20.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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