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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Pflichtet die Berufungsbehörde den die Alkoholisierung des Beschuldigten gemäß § 5 Abs 1 StVO bejahenden Ausführungen des erstinstanzlichen Straferkenntnisses bei, ist davon auszugehen, dass sich die Berufungsbehörde auch die den rechtlichen Überlegungen zu Grunde liegenden maßgeblichen Sachverhaltsannahmen der Erstinstanz zu Eigen gemacht hat.
Schlagworte
Verfahrensrecht Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989020028.X01Im RIS seit
20.12.2006