RS Vwgh 1989/9/27 89/03/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1989
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/16/0151 B 11. Februar 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die unvollständige Erfüllung des Auftrages zur Ergänzung der Beschwerde führt zu der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung derselben, weswegen das Verfahren gem § 33 Abs 1 VwGG einzustellen ist (Hinweis auf Dolp, die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3, S 552 ff).

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989030036.X01

Im RIS seit

17.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten