RS Vwgh 1989/9/29 89/18/0077

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Veröffentlicht am 29.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs1;
AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Nicht jeder Erfahrungssatz aus dem Gebiete der Medizin bedarf im Einzelfall der Untermauerung durch ein Sachverständigengutachten. Dies beweist die Rsp des VwGH zur Bedeutung der Anflutungsphase nach einem so genannten Sturztrunk. Ähnliches gilt von der auf der Stufe eines Erfahrungssatzes stehenden Tatsache, dass derselbe Alkoholkonsum bei einem wesentlich an Gewicht leichteren Menschen sich stärker auswirkt als bei einem schweren Menschen.

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Verfahrensrecht Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180077.X01

Im RIS seit

27.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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