Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nicht jeder Erfahrungssatz aus dem Gebiete der Medizin bedarf im Einzelfall der Untermauerung durch ein Sachverständigengutachten. Dies beweist die Rsp des VwGH zur Bedeutung der Anflutungsphase nach einem so genannten Sturztrunk. Ähnliches gilt von der auf der Stufe eines Erfahrungssatzes stehenden Tatsache, dass derselbe Alkoholkonsum bei einem wesentlich an Gewicht leichteren Menschen sich stärker auswirkt als bei einem schweren Menschen.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ärztliches Gutachten Parteiengehör offenkundige notorische Tatsachen Verfahrensrecht BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180077.X01Im RIS seit
27.09.2007