RS Vwgh 1989/9/29 89/18/0108

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Veröffentlicht am 29.09.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §52;
StVO 1960 §20 Abs2;

Rechtssatz

Dass ein Gutachten vom Verfasser nicht auch unterfertigt worden ist, ist kein Indiz für dessen mangelnde Qualifikation.

Schlagworte

Überschreiten der GeschwindigkeitAnforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180108.X01

Im RIS seit

08.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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