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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Zusammenfassung der Berufungsbescheide zweier oder mehrerer Beh in einer Ausfertigung ist dann zulässig, wenn aus dieser klar hervorgeht, welche Beh über welche erstinstanzlichen Absprüche als Berufungsbeh entschieden haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X01Im RIS seit
29.09.1989Zuletzt aktualisiert am
25.08.2010