RS Vwgh 1989/9/29 89/18/0113

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Veröffentlicht am 29.09.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die Zusammenfassung der Berufungsbescheide zweier oder mehrerer Beh in einer Ausfertigung ist dann zulässig, wenn aus dieser klar hervorgeht, welche Beh über welche erstinstanzlichen Absprüche als Berufungsbeh entschieden haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X01

Im RIS seit

29.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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