RS Vwgh 1989/9/29 89/17/0030

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Veröffentlicht am 29.09.1989
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

LAO Stmk 1963 §213;
VwGG §27;

Rechtssatz

Eine Nachholung des versäumten Bescheides ist nicht schon dann gegeben, wenn die Berufungsbehörde die Behörde erster Instanz zur Erlassung einer Berufungsvorentscheidung anweist, sondern erst mit dessen Erlassung selbst.

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989170030.X02

Im RIS seit

29.09.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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