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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Das Gesetz bedroht die kurzfristige Anberaumung einer Verhandlung, wodurch der Partei keine Vorbereitung zur Verhandlung möglich gewesen ist, nicht mit Nichtigkeit. Durch die Möglichkeit der Erhebung einer Berufung wird das Parteiengehör gewahrt.
Schlagworte
Parteiengehör RechtsmittelverfahrenParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989180051.Y01Im RIS seit
12.05.2005Zuletzt aktualisiert am
03.09.2015