RS Vwgh 1989/10/2 89/04/0093

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Veröffentlicht am 02.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1989/02/22 88/02/0192 1

Stammrechtssatz

Auch ein minderer Grad des Versehens, mithin leichte Fahrlässigkeit, schließt im Verwaltungsstrafverfahren die Bewilligung der Wiedereinsetzung aus.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040093.X01

Im RIS seit

02.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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