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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z3;Rechtssatz
Es ist im Sinne des § 44 a lit a VStG erforderlich, im Spruch des Bescheides anzuführen, in Ansehung welcher - konkreten - gewerblichen Tätigkeit von der Annahme des Vorliegens des Tatbestandsmerkmales einer Betriebsstätte ausgegangen wird. Die Worte "Fitnesscenter" sind in dieser Hinsicht nicht als aussagekräftig anzusehen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040001.X03Im RIS seit
06.10.2006