RS VwGH Erkenntnis 1989/10/02 88/04/0336

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Veröffentlicht am 02.10.1989
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Rechtssatz

Die mit der wahren Rechtslage nicht in Einklang stehende Eintragung im Handelsregister für die amtswegige Löschung der beschwerdeführenden GmbH (der der amtswegigen Löschung des Bf im Handelsregister zugrundeliegende Beschluss des Kreisgerichtes war vom OLG aufgehoben und dem Kreisgericht die neuerliche Einleitung des Amtslöschungsverfahrens aufgetragen worden) steht einer Entscheidung über ihre im Verwaltungsverfahren gestellten Anträge nicht entgegen.

Schlagworte
Gewerberecht Pächter Vermieter Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts
Im RIS seit
16.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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