RS Vwgh 1989/10/2 89/04/0070

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Veröffentlicht am 02.10.1989
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §356 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0073 E 18. Oktober 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Frage der Konkretisierung von Einwendungen durch späteres Vorbringen ist nur dann relevant, wenn die Nachbarn durch Einhebung entsprechend qualifizierter Einwendungen überhaupt Parteistellung erlangt haben (Hinweis E 16.4.1985, 84/04/0104, VwSlg 11745 A/1985).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989040070.X03

Im RIS seit

16.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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