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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §367 Z26;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2984/80 E 23. April 1982 VwSlg 10711 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Dadurch, dass § 367 Z 26 GewO 1973 auf die in den Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden vorgeschriebenen Auflagen und Aufträge verweist, wird das jeweilige, in einem solchen Bescheid enthaltene Gebot oder Verbot Teil des Straftatbestandes. Solcherart aber stellt die Nichteinhaltung jedes einzelnen Gebotes oder Verbotes eine (eigene) nach dieser Bestimmung zu ahndende Verwaltungsübertretung dar, wobei unter den Voraussetzungen des § 22 Abs 1 VStG die Strafen nebeneinander zu verhängen sind (Hinweis E 16.10.1981, 3148/80).
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988040032.X05Im RIS seit
02.10.1989Zuletzt aktualisiert am
28.12.2018