RS Vwgh 1989/10/2 88/04/0032

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Veröffentlicht am 02.10.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §15 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1497/75 E 14. Oktober 1976 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG besteht in Verbindung mit § 45 Abs 1 AVG bei Ungehorsamsdelikten die Rechtsvermutung für das Verschulden des Täters. Es ist daher Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988040032.X03

Im RIS seit

02.10.1989

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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