Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
In Angelegenheiten der Wohnungszuweisung (Zuweisung einer Gemeindewohnung) wird das Wohnungsamt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung tätig. Diese Tätigkeit unterliegt nicht der Kontrolle des VwGH. Daher Zurückweisung der Beschwerde.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung und Wohnungswesen Verletzung der Entscheidungspflicht Nichtbehördliche AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010313.X01Im RIS seit
05.12.2006