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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14 Abs2 litb;Rechtssatz
Eine dem § 14 AVG nicht voll entsprechende Niederschrift verliert nicht jeglichen Beweischarakter, sie unterliegt jedoch gemäß § 45 Abs 2 AVG der freien Beweiswürdigung der Behörde (im vorliegenden Fall enthält die Niederschrift nicht den vollen Namen des Leiters der Amtshandlung und des Dolmetsch).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989010175.X01Im RIS seit
07.11.2006