RS Vwgh 1989/10/6 87/17/0170

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Veröffentlicht am 06.10.1989
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Index

L85008 Straßen Vorarlberg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
LStG Vlbg 1969;

Rechtssatz

Eine Verpflichtung der Beh im Spruch des Bescheides anzuführen, für welche Teile eines Straßenbauvorhabens die zu enteignenden Grundstücksflächen beansprucht werden, kann dem Vlbg StraßenG - auch nicht iVm § 59 Abs 1 AVG - entnommen werden.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987170170.X08

Im RIS seit

26.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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