RS Vwgh 1989/10/10 89/05/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.10.1989
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

In einem fortgesetzten Verfahren dürfen dieselben Sachverständigen tätig werden, wie im vorangegangenen Verwaltungsverfahren, ohne dass dies einen Grund für die Annahme einer Befangenheit bildet (Hinweis E 8.10.1985, 85/07/0183).

Schlagworte

Ablehnung wegen Befangenheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989050118.X04

Im RIS seit

03.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten