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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Der Inhalt der Auflagen ist nicht allein aus ihrem Wortlaut im Spruch des Bescheides, sondern auch aus dem Zusammenhang mit dem bewilligten Projekt (Errichtung einer Mülldeponie) zu verstehen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070140.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012