RS Vwgh 1989/10/10 88/07/0078

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Veröffentlicht am 10.10.1989
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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs5;
FlVfLG OÖ 1979 §19;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0134

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH kann die Gesetzmäßigkeit der Abfindung einer Partei nicht am Einzelvergleich sondern nur am Ergebnis der Gegenüberstellung der Gesamtabfindung mit dem gesamten Altbestand gemessen werden. (Hinweis E vom 28.2.1989, 88/07/0062)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070078.X02

Im RIS seit

19.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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