Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrBehG 1950 §5 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):84/07/0134Rechtssatz
Der "in agrartechnischen Angelegenheiten erfahrene Landesbeamte des höheren Dienstes" ist als Mitglied des Landesagrarsenates nicht als Sachverständiger iSd § 52 AVG zu qualifizieren (Hinweis auf E vom 3.12.1987, 86/07/0283). Dies führt jedoch nicht dazu, dass eine von diesem Senatsmitglied erstattete fachkundige Stellungnahme nicht den an das Beweismittel "Gutachten" zu stellenden Anforderungen hinsichtlich Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu entsprechen hat.
Schlagworte
Sachverständiger KollegialorganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988070078.X01Im RIS seit
19.07.2005Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015