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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1175;Rechtssatz
Die Behauptung, an einer GmbH im Innenverhältnis derart beteiligt zu sein, dass ihm maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft zusteht (stille Beteiligung gem § 335 ff HGB oder Unterbeteiligung gem § 1175 ff ABGB), stellt gegenüber der seinerzeitigen Behauptung, Gesellschafter der GmbH zu sein, in einer Sichtvermerksangelegenheit einen geänderten Sachverhalt dar, der eine andere Beurteilung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen lässt.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988010075.X01Im RIS seit
29.08.2006