RS Vwgh 1989/10/11 88/01/0075

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Veröffentlicht am 11.10.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/01 Handelsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §1175;
AVG §68 Abs1;
HGB §335;
PaßG 1969 §23 Abs1;

Rechtssatz

Die Behauptung, an einer GmbH im Innenverhältnis derart beteiligt zu sein, dass ihm maßgeblicher Einfluss auf die Gesellschaft zusteht (stille Beteiligung gem § 335 ff HGB oder Unterbeteiligung gem § 1175 ff ABGB), stellt gegenüber der seinerzeitigen Behauptung, Gesellschafter der GmbH zu sein, in einer Sichtvermerksangelegenheit einen geänderten Sachverhalt dar, der eine andere Beurteilung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen lässt.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988010075.X01

Im RIS seit

29.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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