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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §13 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 169;Rechtssatz
Ist eine Ware in dem vom Täter benützten PKW versteckt, so liegt im Unterlassen der Stellung bei dem dem österreichischen Grenzkontrollamt gegenüberliegenden ausländischen Grenzzollamt bereits ein versuchter Schmuggel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989160130.X08Im RIS seit
12.10.1989