RS Vwgh 1989/10/12 89/16/0130

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Veröffentlicht am 12.10.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §13 Abs2;
FinStrG §35 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 169;

Rechtssatz

Ist eine Ware in dem vom Täter benützten PKW versteckt, so liegt im Unterlassen der Stellung bei dem dem österreichischen Grenzkontrollamt gegenüberliegenden ausländischen Grenzzollamt bereits ein versuchter Schmuggel.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160130.X08

Im RIS seit

12.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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