RS Vwgh 1989/10/12 89/16/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.10.1989
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Index

14/03 Abgabenverwaltungsorganisation

Norm

AVOGDV 1979 §4 Abs1 litb;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 190;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/06/26 0911/79 1

Stammrechtssatz

Die Worte "... in einem Strafverfahren ermittelt worden ist" bezieht sich nur auf das gegen den Abgabenschuldner selbst eingeleitete Strafverfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160125.X01

Im RIS seit

12.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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