RS Vwgh 1989/10/12 89/16/0130

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Veröffentlicht am 12.10.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §35 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 169;

Rechtssatz

Das Delikt des Schmuggels ist in einem Zeitpunkt vollendet, in dem die Zollabfertigung ohne Entdeckung der Tat beendet wurde. Es ist ein Erfolgsdelikt (Hinweis E 19.12.1979, 3401/78, VwSlg 5451 F/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989160130.X01

Im RIS seit

12.10.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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