RS Vwgh 1989/10/12 88/16/0189

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Veröffentlicht am 12.10.1989
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Index

Grunderwerbsteuer
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs3 Z1

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/16/0190Besprechung in:ÖStZ 1990, 262;

Rechtssatz

Auch dann, wenn bereits bei Gründung der Gesellschaft ein Anteil von einem Treuhänder des anderen Gesellschafters gehalten wurde und nunmehr durch Übertragung dieses Treuhandanteils an den Treugeber eine Anteilsvereinigung herbeigeführt wird, findet erst durch die rechtliche (und nicht bereits durch eine "wirtschaftliche") Anteilsübertragung die Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG 1987 statt (Hinweis E 15.12.1988, 87/16/0142).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160189.X01

Im RIS seit

18.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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