RS Vwgh 1989/10/12 88/16/0228

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Veröffentlicht am 12.10.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §938;
ErbStG §3 Abs1 Z1;
ErbStG §3 Abs1 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Begriff der freigebigen Zuwendung nach § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG schließt den der Schenkung im bürgerlich-rechtlichen Sinn mit ein.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 freigebige Zuwendung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160228.X03

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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