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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §17 Abs2;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 315;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Ermittlung der gebührenrechtlich bedeutsamen Umstände durch die Abgabenbehörde im Falle der Vorschreibung einer Gebühr nach § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit b GebG, wenn sich die Urkunde nicht als undeutlich, sondern als unvollständig erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150079.X05Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.08.2011