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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ist der Zeitraum des Kuraufenthaltes, für den der Beamte vor der Dienstbehörde erfolglos Dienstbefreiung gem § 79 BDG beantragt hatte, im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung bereits verstrichen, ist von dieser eine Feststellungsentscheidung zu treffen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120183.X03Im RIS seit
27.02.2007Zuletzt aktualisiert am
20.01.2011