RS Vwgh 1989/10/16 88/12/0183

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Veröffentlicht am 16.10.1989
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
BDG 1979 §79;
DVG 1984 §1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ist der Zeitraum des Kuraufenthaltes, für den der Beamte vor der Dienstbehörde erfolglos Dienstbefreiung gem § 79 BDG beantragt hatte, im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung bereits verstrichen, ist von dieser eine Feststellungsentscheidung zu treffen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120183.X03

Im RIS seit

27.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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