RS Vwgh 1989/10/16 89/12/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1989
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Index

Dienstrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
AVG §58 Abs1

Rechtssatz

Die Beurteilung der Bescheidqualität einer behördlichen Erledigung ist aus dieser selbst und nicht aus späteren Ereignissen (hier: Sachentscheidung über denselben Gegenstand durch späteren Bescheid) zu gewinnen; angenommen ist der Fall, dass die Bescheidqualität ausdrücklich durch einen späteren Rechtsakz verliehen wird.

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Einhaltung der Formvorschriften Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989120094.X03

Im RIS seit

14.10.2020

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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