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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §40;Rechtssatz
Der Entzug der Dienstzulage steht in keinem wie immer gearteten Zusammenhang mit den durch § 40 BDG 1979 geschützten Interessen des Beamten, nicht ohne wichtigen dienstlichen Grund eine Verschlechterung in der auf dem Arbeitsplatz konkret zu erwartenden und nicht nur allenfalls unter Berücksichtigung einer Weiterbildung hypothetisch zu erhoffenden Laufbahn hinnehmen zu müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988120136.X01Im RIS seit
08.03.2007