RS Vwgh 1989/10/16 88/12/0136

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Veröffentlicht am 16.10.1989
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §40;
GehG 1956 §38a;
GehG 1956 §82c Abs5;

Rechtssatz

Der Entzug der Dienstzulage steht in keinem wie immer gearteten Zusammenhang mit den durch § 40 BDG 1979 geschützten Interessen des Beamten, nicht ohne wichtigen dienstlichen Grund eine Verschlechterung in der auf dem Arbeitsplatz konkret zu erwartenden und nicht nur allenfalls unter Berücksichtigung einer Weiterbildung hypothetisch zu erhoffenden Laufbahn hinnehmen zu müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988120136.X01

Im RIS seit

08.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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